Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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· Tag der 
Namen des Klägers Anmeldung Erklärungen der Partieen 
und des Beklagten. der Klage “ 
t und der ge- · 
Vrundund-e ras troffenen Verfügungen der Behörde. 
- A· Verfügung. « 
6. 
ankier Walter in Stutt- 31. Januar 
Va 1856. 
gart 
gegen 
Kaufmann Fischer. 
Anlehen —:. 500 fl. 
und Zins —:. 30 fl. 
7. 
Jakob Maier, Schuster, 
gegen 
Ernst Kolb, Glaser. 
Forderung aus einem Ge- 
sellschafts-Vertrag 
– 
" 
  
1. Februar 
3. Februar 
2. März 
26. März 
16. April 
10. Februar 
1856. 
12. Februar 
fl. 
6. März 
7. März 
15. März 
„cod. 
  
schriftlicher Zahlungsbefehl. Frist bis 1. März. 
Eröffnungsbescheinigung des Beklagten. 
gemeinderäthliche Anordnung des Hausverkaufs auf den 
24. März. Die Eröffnung T. (Unierschrift des Schuldners.) 
Da kein Anbot erfolgt ist, wiederholter Aufstreich am 
15. April. 
Schriftliche Eröffnung an Kläger und Beklagten. 
Da wiederum kein Anbot erfolgt ist, so wird dem Kläger 
eröffnet, daß die Klage in Ermanglung anderer Erecu- 
tionsmittel ruhe. 
Erlah des Oberamtsögerichts, daß dem Beklagten, welcher 
zu Bezahlung von 88 fl. an den Kläger verurtheilt sei, 
bierwegen eine Zahlungsfrist von 20 Tagen ertheilt wer- 
den soll. 
Dem Beklagten die Frist eröffnet und die Eröffnungs= 
Urkunde an das Oberamtögericht abgesendet. 
Oberamtsgerichtliche Anordnung der Erccution. 
Beschlagnahme einer Forderung des Beklagten an Albert 
Breit bis zu dem Betrag von 88 fl. 
Eröffnet T. (Unterschrift des Beklagten.) 
T. (Unterschrift des Albert Breit.) 
Anzeige des Klägers, daß er befriedigt sei. 
Bericht an dao Oberamtsgericht.
	        
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