Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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:8) Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend das Aufbören des mit dem Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen 
abgeschlossenen Staatsverkrags über Theilnahme an der württembergischen 
Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt. 
Da von Seiten der Königl. preußischen Regierung zu Sigmaringen der zwischen der 
württembergischen Regierung und dem ehemaligen Fürstenthum Hohengollern-Hechingen am 
2. Mai 1838 abgeschlossene Staatsvertrag wegen des Anschlusses des Fürstenthums an 
die württembergische Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt (Reg. Blatt von 1838, S. 447) 
in der Art gekündigt worden ist, daß die Bestimmungen des Vertrages nur noch bio zum 
Ablauf des gegenwärtigen Monats in Gültigkeit bleiben, so wird dieses hiemit bekannt 
gemacht. 
Stuttgart den 15. December 1855. 
Linden. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der in Heilbronn bestehenden 
Aktiengesellschaft „Zuckerfabrik Heilbronn.“ 
Unter Bezugnahme auf die frühere Bekanntmachung vom 4. November 1853 (Reg.- 
Blatt S. 484), betreffend die landesherrliche Genehmigung der unter dem Namen „Zucker- 
fabrik Heilbronn“ gegründeten Aktiengesellschaft, wird hiemit weiter zu öffentlicher Kenntniß 
gebracht, daß der genannte Aktienverein durch böchste Entschließung vom 12. d. M. ermäch- 
tigt worden ist, sein Grundkapital von 500,000 fl. auf 750,000 fl. zu erhöhen, und zu 
diesem Behufe zweihundert und fünfzig Prioritäts-Aktien im Betrage von je 1000 fl. 
auszugeben. 
Stuttgart den 15. December 1855. 
Für den Minister: 
der Director 
Geßler.
	        
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