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Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Patentabgabe von den Handelsreisenden
aus der Schweiz. 167. «
Ebend. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Grenzacciseämter Holzleute und Eglofsthal,
Cameralamts Wangen. 166.
Ebend. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. Juli 1855 an. 166.
Ministerium des Innern. Verfägung, betreffend die Errichtung einer Handels= und Ge-
werbekammer in Stuttgart. 169.
Ebend. Verfügung, betreffend den geschäftlichen Verkehr zwischen den Handels= und Gewerbe-
kammern und den Staals-, Gemeinde= und Zunft-Behörden. 170.
Ebend. Bekanntmachung, betreffend die Lebens-Renten-, Aussteuer= und Begräbniß-Versiche-
rungsbank „Vorsicht“ in Weimar. 171.
Justiz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Einlieserung der zu Kreisgefängnißstrafe
Verurtheilten in die Strafanstalt in Ulm. 165.
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Ablösungs-Voll-
zugs-Commission. 171.
Ebend. Verfügung, betreffend die Trennung des Weilers Rossach vom Cameralamtsbezirke
Neuenstadt und dessen Zutheilung zum Camerglamtobezirke Schönthal. 172.
Juli.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend das Schlachten unzeitiger Milchkälber.
184.
Königliche Verordnung, betreffend die Verlängerung des Pferdeausfuhrverbots. 187.
Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend
die Vollziehung des Gesetzes über die auf den Inhaber lautenden Schuldscheine der Ablösungs-
kassen vom 22. April 1855. 187.
Civilsenat des K. Gerichtshofs für den Neckarkreio. Bekanntmachung, betref-
fend die Bestätigung des von den Freiherrn v. Gemmingen-Guttenberg zu Bonfeld unteren
Schlosses errichteten Familienstatuts. 100.
August.
Gesetz, betreffend die Gleichstellung der Confessionsschullehrer mit den Volksschullehrern in Absicht
auf Pensionsverhälinisse. 185.
Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheilen und des Innern.
Bekanntmachung in Betreff eines Nachtragsvertrags zum Jurisdictionsvertrage zwischen Würt-
temberg und Bayern vom Jahr 1821. 188.
September.
Revidirtes Gesetz, betreffend den Schutz des Waldeigenthums. 191.