Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

W5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 17. Februar 1855. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Versfügung, betreffend die Prüsungen für ven Dienst an evangelischen 
Volksschulen. — Verfügung, betreffend die Führung der Kaminfeger-Register. — Bekanntmachung, betreffend 
den Beitritt des Großberzogthumo Luremburg zu der Gothaer Convention wegen Uebernahme der Heimatb-- 
losen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend die Prüfungen für den Dienst an evangelischen Volksschulen. 
An die Stelle der Ministerial-Verfügung vom 21. März 1845, beziehungsweise der 
Bekanntmachung des evangelischen Consistoriums vom 5. April 1842, betreffend die Prü- 
fungen für den Dienst an Volksschulen, treten, mit höchster Genehmigung vom 6. d. M., 
für das evangelische Volksschulwesen nachstehende Bestimmungen:
	        
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