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der Volksschule gelesen werden, so wie mit einigen Stücken aus den Lehrbuͤchern,
namentlich den Psalmen und aus den Schriften der Propheten;
vertrautere Bekanntschaft mit den vier Evangelien, der Apostelgeschichte und
einigen Briefen;
) Sicherheit in dem religiösen Memorirstoff der Volkeschule;
d) Kenntniß der christlichen Glaubens= und Sittenlehre nach Anleitung ves württem.
bergischen Katechismus und des Spruchbuchs;
e) Bekanntschaft mit den im Volksschullesebuch enthaltenen kirchengeschichtlichen Ab-
schnitten.
2) In der deutschen Sprache:
a) Kenntniß der Redetheile, der Formenlehre, der Satztheile und Saparten, so wie
der Regeln der Rechtschreibung;
b) eine schöne und fließende Handschrift und Kenntniß der Methode des Schreib-
unterrichts;
J.) Fähigkeit, über einen im Unterricht vorgekemmenen oder dem Candidaten sonst be-
kannten Gegenstand eine zusammenhängende, sprachrichtige, schriftliche Darstellung,
vorzugsweise in erzählender, beschreibender over vergleichender Form, zu geben;
d) Kenntniß des Lehrgangs und Verfahrens bei Ertheilung ves Sprachunterrichts für
die verschiedenen Altersklassen der Volksschüler.
3) Rechnen und Geometrie:
a) Bekanntschaft mit der niederen Arithmetik, einschließlich der Lehre von den Decimal-
brüchen, der Proportionenlehre und der Elemente der Potenzen= und Wurzellehre:;
Uebung im praktischen Rechnen mit Anwenvung auf die verschiedenartigen Lebens-
verhältnisse (Zins-, Theilungs-, Mischungsrechnung); Fertigkeit im Kopfrechnen;
b) Kenntniß des Lehrgangs und Verfahrens beim Unterricht im Rechnen an der
Volksschule;
) Kenntniß der wichtigsten Münzen, Maaße und Gewichte;
d) Bekanntschaft mit den Hauptsätzen der Planimetrie über geradlinige Figuren und
den Kreis;
e) Bekanntschaft mit den Elementen der Flächen= und Körperberechnung.
4) Weltkunde: Geordnete Kenntniß der in dem niederen und höheren Lesebuch vor-
kommenden Gegenstände und Personen aus der Weltkunde.