Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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Häuser, in welchen die Reinigung vorgenommen worden ist, genau genannt und auf- 
gefundene Gebrechen frühzeitiger dem Oberamte angezeigt werden. 
Hiernach ist von den betreffenden Polizeibehörden das Weitere zu besorgen. 
Stuttgart den 5. Februar 1855. 
Linden. 
b) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Großherzogthums Luremburg zu der Gothaer 
Convention wegen Uebernahme der Heimathlosen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Juli 1853, betreffend die Gothaer 
Uebereinkunft wegen gegenseitiger Uebernahme der Heimathlosen und Ausgewiesenen, wird 
Hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mittelst Erklärung vom 10. Januar d. J. auch 
das Großbherzogthum Luxemburg der gedachten Uebereinkunft beigetreten ist. 
Stuttgart den 6. Februar 1855. 
Linden. 
LKK.————— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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