Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

7. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 16. März 1855. 
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Gesetz in Betreff der Aufbringung des Bedarfs an Perden für den Fall der Mobil- 
machung des Königl. Truppenkorps. 
Verfügungen ver Departements. Verfügung, betreffend die Extrapost- und Estafettentare pro 1855—56. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Geses, 
in Betreff der Aufbringung des Bedarfs an Pferden für den Fall der Mobilmachung des 
Königl. Truppenkorps. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die vollständige Aufbringung des Bedarfs an Reit= und Zug-Merden für das 
Königliche Truppenkorps bei einer Mobilmachung vesselben sicherzustellen, verordnen und ver- 
fügen Wir, nach Anhsrung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände, wie folgt: . 
Artikel 1. 
Wenn und soweit zur Zeit der erforderlichen Mobilmachung des Königlichen Truppen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.