Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

As.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  26.  März  1855.

 

In  halt.

Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Aufnahme  eines  Anlehens  zu  Bestreitung  außerordentlicher  Militärbedürfnisse.


Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Maahregeln  gegen  die  Verbreitung  der  Krätze
unter  den  Gefangenen.  —  Verfügung,  betreffend  die  Maaßregeln'gegen  die  Verbreitung  der  Krätze  durch
wandernde  Handwerkögehülsen  und  herumziehende  Gewerbsleute.  —  Verfügung,  beireffend  die  polizeilichen
Maaregeln  gegen  die  Krätze.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Gese  6,
betreffend  die  Aufnahme  eines  Anlehens  zu  Bestreitung  außerordentlicher  Militärbedürfnisse.

Wilhemlm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Behufs  der  Herbeischaffung  der  Geldmittel  zu  Vollziehung  des  Bundesbeschlusses  vom
Z.  Februar  d.  J.  in  Betreff  der  Bereithaltung  des  Bundesheeres,  so  wie  zu  Vollziehung
eines  etwaigen  weiteren  Bundesbeschlusses  in  Betreff  der  Aufstellung  desselben,  verordnen  und
verfügen  Wir,  in  Erwägung  der  gegenwärtigen  Lage  des  Staatshaushalts,  nach  Anhörung
Unseres  Geheimen-Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  wie  folgt: