As.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 26. März 1855.
In halt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufnahme eines Anlehens zu Bestreitung außerordentlicher Militärbedürfnisse.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Maahregeln gegen die Verbreitung der Krätze
unter den Gefangenen. — Verfügung, betreffend die Maaßregeln'gegen die Verbreitung der Krätze durch
wandernde Handwerkögehülsen und herumziehende Gewerbsleute. — Verfügung, beireffend die polizeilichen
Maaregeln gegen die Krätze.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gese 6,
betreffend die Aufnahme eines Anlehens zu Bestreitung außerordentlicher Militärbedürfnisse.
Wilhemlm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Behufs der Herbeischaffung der Geldmittel zu Vollziehung des Bundesbeschlusses vom
Z. Februar d. J. in Betreff der Bereithaltung des Bundesheeres, so wie zu Vollziehung
eines etwaigen weiteren Bundesbeschlusses in Betreff der Aufstellung desselben, verordnen und
verfügen Wir, in Erwägung der gegenwärtigen Lage des Staatshaushalts, nach Anhörung
Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: