Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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wenn er auch ganz frei ist vom Ausschlag, darf übergangen, und nur an den Geschlechts- 
theilen soll, wegen der größeren Feinheit und Empfindlichkeic ihrer Haut, eine ftärkere Ein- 
reibung vermieden werden. 
Weil aber auf dem Rücken Niemand sich selbst recht einreiben kann, so bedarf auch ein 
Erwachsenes hiezu der Beihülfe eines Andern, der ihm an den Stellen, welche mit den 
eigenen Händen nicht wohl zu erreichen find, die Einreibung macht, wobei sich Niemand der 
Gefahr einer Ansteckung aussetzt, indem eine Uebertragung der Krankheit während des Ein- 
reibens nicht möglich ist. Kinder dürfen sich, weil ihnen die nöthige Kraft und Sorgfalt 
abgeht, nie selbst einreiben, es muß dies bei ihnen stets durch eine ältere Person besorgt 
werden. 
Der Einreibung darf es, wie an gehörigem Nachdruck, so auch an Dauer nicht fehlen; 
sie soll bei einem Kinde nicht unter 10 Minuten, bei einem Erwachsenen 15—20 Minuten 
dauern. Je tüchtiger und anhaltender Einer sich einreibt, desto schneller wird er mit der 
Kur sertig. 
Nach vollbrachter Einreibung zieht der Kranke sein Hemd an und legt sich wieder ins 
Bett, warm zugedeckt. 
Am zweiten oder dritten Tage zeigt sich schon die Wirkung der Salbe: die Haut ent- 
zündet sich, wird roth, es schießen auf ihr meist kleine Bläschen auf, zu dem alten Ausschlag 
gesellt sich ein neuer, den die Salbe hervorgerufen hat, dabei brennt und schmerzt die Haut, 
ein Schmerz, der aber nur ausnahmsweise, bel Personen mit sehr zarter und empfindlicher 
Haut, einen höheren und lästigen Grad erreicht. Dessen ungeachtet müssen die Einreibungen 
fortgesetzt und darf die volle Wirkung des Mittels nicht aus zu großer Weichlichkeit vereitelt 
werden; wohl darf man aber jetzt die Menge der Seife zu einer Einreibung etwas ver- 
mindern und über die empfindlichsten und stärker gerötheten Stellen bel der Einreibung leich- 
ter und rascher weggehen. Mit dem vierten oder fünften Tage fängt die Oberhaut an zu 
springen und sich abzulösen, und dieß ist das Zelchen, daß die Einreibungen ihre volle Wir- 
kung hervorgebracht haben. Sie werden nun noch etwa einen Tag fortgesetzt, und am sechs- 
ten, spätestens flebenten Tage, zuweilen bei sehr rascher Wirkung auch schon am fünften 
Tage, wird, nachdem am Morgen dieses Tages noch einmal eine Einreibung gemacht wor- 
den, ein warmes Bad genommen, in welchem der Kranke eine halbe Stunde sitzen bleibt 
und am ganzen Körper sich sorgfältig abwascht. 
Gestatten die Verhältnisse nicht, ein Bad zu nehmen, so kann dasselbe im Nothfall durch
	        
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