Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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h) Verfügung, betreffend eine Aenderung in der Bezirkseintheilung der Straßenbau= Inspektionen 
des Schwarzwaldkreises. 
Vermöge Höchster Entschließung vom 2. d. M ist in Betreff der Verwaltung des Staats- 
straßen= und Wasserbaues und vder damit verbundenen Besorgung der Begutachtung der von 
Privaten auszuführenden Wasserbauten das Oberamt Sulz von der Straßenbau-Inspektion 
Rottweil getrennt und der Inspektion Obernvorf zugetheilt, das Oberamt Rottenburg von 
der Inspektion Calw getrep#t und der Inspektion Reutlingen zugetheilt worden, was biemit 
mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß viese Aenderung mit dem 
1. Mai d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart den 5. Januar 1855. 
Linden. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, die bestehenden Zollstellen betreffend. 
Nachdem mit Rücksicht auf vie seit der Bekanntmachung vom 18. Oktober 1838 
(Reg. Blatt S. 560) vorgegangenen Veränderungen ein neues Vergeichniß der im Zollver- 
eine bestehenden Zollämter, auf welche Waaren mit Begleitschein abgefertigt werden können, 
aufgestellt worden ist, so wird dasselbe, dem §. 108 der Zollordnung gemäß, in der Anlage 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 13. Januar 1855. 
Knapp.
	        
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