Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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gründeten, in einer Urkunde vom 27. Juni 1855 näher bestimmten „Kaulla'schen Fami 
lienstiftung“ für Wohlthätigkeits= und Bildungszwecke die juristische Persönlichkeit, mit Vor- 
behalt der Rechte Dritter, gnädigst verliehen, auch die israelitische Ober-Kirchenbehörde zur 
Uebernahme der Aufsicht über diese Stiftung ermächtigt; was biemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 19. März 1856. 
Wächter. 
ß) Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Abänderung des Vereinzollstarifs in Beziehung auf den Tarasatz 
für Kaffee in Ballen oder Säcken. 
Nachdem durch Vereinbarung unter den Zollvereins-Staaten beschlossen worden iß, 
den Tarasatz für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken (Vereinszolltarif 
Abthl. II. Pos. 25. m. a.) von drei auf zwei Pfund vom Centner Bruttogewicht 
herabzusetzen, wird solches in Folge höchster nach Anhörung des Geheimen-Raths ergange“ 
ner Entschließung Seiner Königlichen Majestät mit dem Anfügen zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß diese Tara-Ermäßigung vom 1. Juni an in Wirksamkeit tritt. 
Den Zollbehörden wird hierüber besondere Anweisung zugehen. 
Stuttgart den 1. April 1856. 
Knapp. 
s ———— 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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