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Der Name des Aufgabeortes und die Aufgabenummer find als Merkmale der Sen-
dung, während ihres ganzen Transportes durch das Vereinsgebiet unverändert beizubehal-
ten, und haben in allen Karten zu erscheinen, in welche die Sendungen im Laufe ihrer
Beförderung einzutragen find.
Der Name des Aufgabeortes muß auf den Frachtstücken mittelst Aufklebung eines
Zettels, worauf dieser Name gedruckt ist, angebracht werden.
Die Nummer ist auf den betreffenden Fahrpost-Sendungen und auch auf den dazu
gehörigen Bepgleitbriefen mittelst gedruckter Zettel anzubringen.
g. 36
Briefpost- und Fahrpost-Sendungen.
Die Expedition der Briefpost- und Fahrpost-Gegenstände erfolgt durchweg getrennt.
Zur Briefpost gehören:
1) Briefe von Allerhöchsten und Höchsten Mitglieder der Regenten-Familien der Post-
vereins-Staaten und von des Herrn Fürsten von Thurn und Taxis Durchlaucht, so wie
an dieselben;
2) Briefe ohne Werthangabe bis zum Gewichte von 4 Loth;
3) schwerere Briefe bis zum Gewichte von 16 Loth, deren Beförderung mit der
Briefpost Seitens des Aufgebers durch einen Beisatz auf der Adresse oder durch Franki-
rung mit Marken verlangt ist;
4) recommandirte Briefe;
5) Briefe mit Waarenproben, Kreuz= oder Streifband-Sendungen, Zeitungen, Rere-
pisse, Rückmeldungen, postamtliche Anfragen, Laufzettel u. orgl.;
6) die portofreien (amtlichen) Dienst-Correspondenzen bis zum Gewichte von 1 M.
Zur Fahrpost sind zu rechnen:
1) gewöhnliche Briefe über 4 Lotb, deren Beförderung mit der Briefpost Seitens
des Aufgebers nicht vorgeschrieben ist;
2) Briefe mit declarirtem Werthe;
3) Briefe, auf welche baare Einzahlungen stattgefunden haben;
4) Briefe mit Postvorschüssen (Nachnahmebriefe);
5) Gelder und Päckereien aller Art.
8g. 37.
Eintragung in die Karten.
Recommandirte Briefe werden namentlich in die Karten eingetragen.