Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1857. (34)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttg art Domerstag 2 27. 1857. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Erläuterung einiger Bestimmungen des 
Jurisdictionsvertrags zwischen den Kronen Württemberg und Bayern vom Jahr 1821. — Bekannt- 
machung, betreffend die sortdauernde Güliigkeit der im Jahr 1827 mit den damaligen Reglerungen der 
Hohenzollern'schen Fürstenthümer abgeschlossenen Juriodictionsverträge. — Gemeinbescheid des Civil- 
senats des K. Obertribunals, betreffend die Anrechnungen der öffentlichen Rechtsanwälte für Reisen 
zur Nachtzeit, vom 17. Juli 1857#. — Bekanntmachung, betreffend die Auflösung der Straßenbau- 
Inspection Vaihingen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Der Departements der Justiz und des Innern. 
Der Ministerien der Justiz und des Innern. 
derfugung, betreffend die Erläuterung einiger Bestimmungen des Jurisdictionsvertrags zwischen den 
Kronen Württemberg und Bayern vom Jahr 1821. 
Nachdem sich hinsichtlich der Auslegung des zwischen den Kronen Württemberg und 
ohern unter dem 7. Mai 1821 abgeschlossenen Jurisdictionsvertrags (Reg. Blatt S. 647 f.) 
çt den Vollzugsbehörden einige Zweifel ergeben haben, sehen sich die unterzeichneten 
inisterien der Justiz und des Innern nach vorgängigem Benehmen und im Einverstaänd-
	        
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