Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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Regierungs-Blatt 
für das 
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Königreich Württemberg. 
— — — E — 
uegegeben Stuttgart Dienstag den 12. October 1898 
a Inhalt. 
öntgliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Schutzes schriftstellerischer und künst- 
lerischer Erzeugnisse gegen unbefugte Vervielfältigung. — Gesetz, betreffend die Besteuerung der Amts- 
wohnungen und Besoldungsgüter öffentlicher Diener für Zwecke der Amtskörperschaften und Gemeinden. 
erfügun gen der Derartements. Bekanntmachung, betreffend die deutsche Lebensversicherungs- 
Gesellschaft in Lübeck. — Verfügung zur Vollziehung des Gesetzes vom 5. October 1858, betreffend 
de Besteuerung der Amtswohnungen und Besoldungsgüter öffentlicher Diener für Zwecke der Amts- 
r i . 
.OpetfchaftenundGememden 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Gesesßz, 
betreffend die Erweiterung des Schutzes schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse 
gegen unbefugte Vervielfältigung. 
Wilhelin, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
ur Nach Anhörung Unse res Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
uen Staͤnde verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Der durch die Gesetze vom 17. October 1838 und vom 24. August 1845 den im 
#igreiche oer in einem anderen Staate des deutschen Bundes erschienenen schriftstellerischen 
nd künstlerischen Erzeugnissen zugesicherte Schutz gegen den Nachdruck oder sonstige mecha-
	        
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