Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1858. (35)

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8. 17. 
Bestimmung des zu benuͤtzenden Weges. 
Wenn zur Befoͤrderung der Depeschen sich mehrere Wege darbieten, auf denen die 
Taxen verschieden sind, so werden die Gebühren nach dem billigsten Wege berechnet, sofern 
nicht vom Absender die Benützung eines theureren Weges ausdrücklich verlangt wird. Ist 
der Station bei Aufgabe der Depesche bekannt, daß der billigste oder der vom Aufgeber 
czeichnete Weg wegen Unterbrechung oder Störung der Verbindung, oder wegen Ueber- 
füllung der Linie nicht sogleich benützt werden kann, so wird der Aufgeber hievon in Kennt- 
niß gesetzt und ihm die Wahl eines anderen, offenen Weges überlassen, in welchem Falle 
die Gebühr für den wirklich zu benützenden Weg berechnet wird. 
Aus dem Umstande, daß bei einer Depesche eine ungewöhnliche oder von der Bestim- 
mung des Absenders abweichende Art der Beförderung stattgefunden hat, kann ein Anspruch 
auf Erstattung von Telegraphengebühren nicht hergeleitet werden. 
K. 18. 
Gebühren für Weiterbeförderung von Depeschen. 
Die Gebühren für die Weiterbeförderung der Depeschen von der letzten Vereins- 
sation werden jedesmal bei der Aufgabe mit erhoben und betragen: 
a) für die Beförderung per Post — 8 Sgr. — 24 kr. österreichisch = 28 kr. süddeutsch 
47 Cent niederländisch, 
für welche Gebühr innerhalb der deutsch-österreichischen Postvereinsstaaten (zu wel- 
chen das Königreich der Niederlande nicht gebört) die Beförderung und Bestellung 
als Expreßbrief erfolgt; 
b) für die Beförderung durch Expreßboten bis zu einer Entfernung von 2 Meilen 
24 Sgr. = 1 fl. 12kr. österreichisch = 1 fl. 24 kr. süddeutsch = 1 fl. 40 Cent 
niederländisch; 
a) für die Beförderung durch Eisenbahnbetriebs-Telegraphen, nach Maßgabe ver in den 
bezüglichen Staaten bestehenden Bestimmungen, ohne Rücksicht auf Wortzahl und 
Entfernung — 18 Sgr. = 54 kr. österreichisch = 1 fl. 3 kr. süddeutsch = 1 fl. 5 Cent 
niederländisch; 
4) für die Beförderung durch Boten auf mehr als 2 Meilen oder mittelst Estafetten 
die hiefür wirklich erwachsenden Auslagen.
	        
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