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nicht zu rechnen; die Bilder und Karten dürfen aber selbstverständlich keine Handzeich-
nungen, sondern müssen durch Holzschnitt, Lithographie, Stahlstich, Kupferstich u. s. w
hergestellt seyn.
Auf der innern oder äußern Seite des Bandes dürfen Zusätze irgend welcher Art,
welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht befinden, mit Ausnahme des
Namens oder der Firma des Absenders. Den Preiscouranten, Circularen und Em-
pfehlungsschreiben kann noch eine innere, mit der äußeren übereinstimmende Avresse, sowie
Ort, Datum und Namensunterschrift hinzugefügt werden. Circulare von Handlungs-
bäusern dürfen mit der handschriftlichen Unterzeichnung der Firma von mehreren Theil-
nehmern der Handlung versehen seyn. Den Correcturbogen können Aenderungen und Zu-
sätze, welche die Correetur, die Ausstattung und den Druck betreffen, binzugefügt
werden. Das Manuseript darf dagegen den Correcturbogen nicht beigefügt werden.
Senvungen, welche sich zur Beförderung unter Band gegen die ermäßigte Tare nicht
eignen, können vor der Absendung dem Aufgeber zurückgestellt werden. Werden dergleichen
Sendungen abgesandt, so ist das gewöhnliche Briefporto nebst dem Zuschlage, ohne Be-
rücksichtigung der verwendeten Kreuzbandmarken, zu erheben.
S. 15.
Waarenproben und Mustersendungen.
Waarenproben und Muster müssen, wenn auf die dafür zugestandene Porto-Er-
mäßigung Anspruch gemacht wird, dergestalt verpackt seyn, daß die Beschränkung des In-
haltes auf viese Gegenstände leicht erscchtlich ist.
Diesen Sendungen darf, wenn die ermäßigte Tare eintreten soll, nur ein einfacher
Brief beigefügt over angehängt seyn, welcher bei der Austarirung mit der Waarenprobe
oder dem Muster zusammen zu wiegen ist.
Ist der Brief schwerer, over sind die Waarenproben oder Muster in ven Brief gelegt,
so wird die Sendung, d. h. Brief und Probe zusammen, als gewöhnlicher Brief
taxirt.
8. 16.
Recommandirte Briefe.
Briefpostsendungen, welche unter Recommandation abgesandt werden sollen, müssen
von dem Absender mit einer dieses Verlangen ausdrückenden Bezeichnung (recommandirt,
chargé, empfohlen) versehen werden.