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4.
RNegierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 27. März 1860.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
VAerfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die polizeiliche Aufsicht auf den Verkehr
mit Fleisch.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Deb Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Verfügung, betreffend die polizeiliche Aufsicht auf den Verkehr mit Fleisch.
In der Absicht, für die den Orts-Polizeibehörden obliegende Aufsicht auf den Verkehr
mit Fleisch die nothwendigen allgemeinen Anhaltspunkte zu geben, wird in Gemäßheit
der nach Vernehmung des K. Geheimen-Ratbs erfolgten böchsten Entschließung Seiner
Königlichen Majestät vom 24. v. M. Folgendes verfügt.