Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

37

4.
RNegierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  27.  März  1860.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.

VAerfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  polizeiliche  Aufsicht  auf  den  Verkehr
mit  Fleisch.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Deb  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.
Verfügung,  betreffend  die  polizeiliche  Aufsicht  auf  den  Verkehr  mit  Fleisch.

In  der  Absicht,  für  die  den  Orts-Polizeibehörden  obliegende  Aufsicht  auf  den  Verkehr
  mit  Fleisch  die  nothwendigen  allgemeinen  Anhaltspunkte  zu  geben,  wird  in  Gemäßheit
  der  nach  Vernehmung  des  K.  Geheimen-Ratbs  erfolgten  böchsten  Entschließung  Seiner
Königlichen  Majestät  vom  24.  v.  M.  Folgendes  verfügt.