Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Belehrung 
für Fleischschau-Commissionen. 
  
I. Abschnitt. 
Besichtigung der Thiere unmittelbar nach dem Schlachten. 
S. 1. 
Die Fleischschau hat die Aufgabe, vor dem Ankaufe und Genusse eines der mensch- 
lichen Gesundheit anerkannt nachtheiligen Fleisches zu bewahren. 
S. 2. 
Zu diesem Zwecke hat sich dieselbe eine genaue Kenntniß von dem Gesunvbeits= und 
Ernährungs-Zustande und dem Alter der geschlachteten Thiere zu verschaffen. 
8. 3. 
Bei gesunden Thieren stroͤmt das beim Schlachten abfließende Blut in einem starken, 
kräftigen Strome aus den durchschnittenen Adern, hat eine hochrothe Farbe, ist nicht dick- 
flüssig, färbt Hände und Arme des Metzgers nur wenig, schäumt in ein Gefäß gelassen 
stark und scheivet nach dem Gerinnen etwas Blutwasser aus. 
F. 4. 
Die inwendige Seite der bei Rindvieh, Schafen und Ziegen abgenommenen Haut ist 
glatt und weiß, bei Schweinen hat die Haut nach Hinwegnahme der Borsten ein gleich- 
mäßiges, weißröthliches Aussehen. 
K. 5. 
Das zunächst unter der Haut liegende Fleisch hat eine bochrothe Farbe, und ist je 
nach der Thbiergattung mit weißem oder mehr weißgelbem Fette unterwachsen. 
(Weiteres siehe im II. Abschnitte.) 
S. 6. 
Nach dem Zerlegen der Thiere findet man die, die Brusthöhle auskleidende Haut 
(Brustfell) glatt, glänzend, gleichmäßig blaßroth, an keiner Stelle mit den Lungen ver-
	        
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