Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Auögegeben Stuttgart Montag den 16. April 1860. 
Inh alt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend einen weiteren Zusahrertrag zu dem zwischen 
dem Zellvereine und dem Königreich Sardinien abgeschlossenen Handels= und Schiffsahrts-Vertrage. 
Aerrfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den mit der Lebensversicherungs= und 
Grfrarnißbank in Stuttgart verbundenen Kapitalistenverein. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend einen weiteren Zusatzvertrag uu dem zwischen dem Zollvereine und dem Königreich Sardimen 
abgeschlossenen Handels= und Schifffahrts-Vertrag. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Unter dem 28. Oktober 1859 ist zu Berlin ein weiterer Zusatzvertrag zu dem Han- 
dels= und Schifffahrts-Vertrage zwischen den Zellvereinsstaaten und Sardinien vom 
23. Juni 1845 und zu der Additional-Convention zu dem letzteren vom 20. Mai 1851 
abgeschlossen worden.
	        
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