Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den mit der Lebensversicherungs= und Ersparnißbank in Stuttgart 
verbundenen Capitalistenverein. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 
28. v. M. den im Jahr 1855 begründeten, mit der Lebensversscherungs= und Ersparniß- 
bank in Stuttgart verbundenen Capitalistenverein auf den Grund seiner durch Königliche 
Entschließung vom 3. Oktober 1855 genehmigten Statuten in der Eigenschaft einer juristi- 
schen Persönlichkeit anzuerkennen geruht haben, so wird dieß biemit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Stuttgart den 2. April 1860. Linden. 
MANAN α 
Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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