Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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b) Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in Langenau, Cameralamts Ulm. 
Flür die steuerliche Abfertigung von Branntwein, welcher mit Uebergangsschein aus 
Bayern nach Langenau versenvet wird, sowie von Bier, welches auf der Straße von Ober- 
thalfingen nach Langenau mit Berührung des K. bayerischen Gebiets befördert wird, sind 
dem Stadtacciseamt in Langenau, Cameralamts Ulm, vie Befugnisse eines Grenzacciseamts 
beigelegt worden. Zugleich werden die Straßen zwischen Langenau und Leipbeim, sowie 
zwischen Langenau und Obertbalfingen, erstere für Branntwein, letztere für Bier als Ueber- 
gangsstraßen erklärt. 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 
1853 (Reg. Blatt S. 33) hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Diese Verfügung tritt mit dem 18. I. M. in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 7. Juni 1860. Knapp. 
2. Des K. Steuer-Collegiums. 
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das 
Etatsjahr 185% 4. 
In Folge des Finanzgesetzes vom 5. November 1858 (Reg. Blatt S. 215) sind für 
das Etatsjabr 186/ an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer 
—:. 3,000,000 fl. 
umzulegen und zu erheben. 
Hieran haben beizutragen: 
!1½ 4 das Grundeigenthum und die Gefälle, 
nämlich 
a) das Grundeigenthum.. 213,983 fl. — 
b) die Gefälllll 11,017 fl. — 
—:. 2,125,000 fl. — 
½: die Gebäauuimmen 5P5P5P000000 fl. — 
½%, die Gewere J3J3750000 fl. — 
— :. 3,000,000 fl. — 
Mit Berücksichtigung der das Landescataster betreffenden Veränderungen, worüber die
	        
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