Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

Wo. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 22. Oktober 1860. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung der zwischen Württem- 
berg und Preußen wegen gegenseltiger Beitreibung der Advokatenkosten bestehenden Uebereinkunft auf 
die Hohenzollern'schen Lande. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlich= 
keit an die „Augustenhülfe“ zu Ebingen. — Bekanntmachung in Betreff der Versicherungsgesellschaft 
„Germania“ zu Stettin. — Bekannimachunz, betreffend die Magdeburger Lebensversicherungogesellschaft. 
— Bekanntmachung, betreffend die Versicherungsgesellschaft „Thuringia“ in Erfurt. — Verfügung, 
betreffend die Aufhebung der Prüfung der Ziegler. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung der zwischen Württemberg und Preußen wegen 
gegenseitiger Beitreibung der Advokatenkosten bestehenden Uebereinkunft auf die 
Hohenzollern'schen Lande. 
Durch die Bekanntmachung des Justiz-Ministerium vom 24. November 1838 
(Reg. Blatt S. 624 ff.) ist eine zwischen der Württembergischen und Königlich Preußischen
	        
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