Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Regierung geschlossene Uebereinkunft wegen gegenseitiger unentgeltlicher Rechtshülfe Behufs 
der Beitreibung gerichtlich festgesetzter Advokatenkosten zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
worden. 
Nachdem inzwischen die beiden Fürstenthümer Hohenzollern der Preußischen Monarchie 
einverleibt worden sind, ist neuerlich jene Vereinbarung mit höchster Genehmigung Seiner 
Majestät des Königs auch auf die Hohenzollern'schen Lande ausgedehnt worden. 
Sämmtliche Gerichtsstellen werden angewiesen, sich in vorkommenden Fällen hiernach 
zu achten. 
Stuttgart den 29. September 1860. 
Wächter. 
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:B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an die „Augustenhülfe“ 
zu Ebingen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. 
der Kinderrettungsanstalt „Augustenhülfe" zu Ebingen, Oberamts Balingen, auf Grund der 
vorgelegten Statuten und unter Vorbehalt der Rechte Dritter die rechtliche Persönlichkeit 
gnädigst verliehen, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 7. September 1860. 
Linden. 
b) Bekanntmachung in Betreff der Versicherungsgesellschaft „Germania“ zu Stettin. 
Nachdem die Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft „Germania“ zu Stettin auf den 
Grund ihrer von der Königlich Preußischen Regierung unter dem 26. Februar 1857 be- 
stätigten Statuten zum Geschäftsbetrieb in Württemberg zugelassen und als Hauptagent 
derselben der Kaufmann Albert Bernhold in Stuttgart mit viesseitiger Genehmigung be- 
stellt worden ist, so wird dieses hiermit unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß 
von dem auf drei Millionen Thaler festgestellten Grundkapitale der Gesellschaft 20 Procent 
mit 600,000 Thaler baar eingezahlt worden sind, sowie daß der Hauptagent für Würt-
	        
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