Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 29. December 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Kelne. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des neuen Postvereins- 
rertrags vom 18. August 1860, nebst Reglement für den Vereinspestverkehr. — Verfügung, betreffend 
die Ermächtigung der Kassenämter zur Annahme der neuen österreichischen Guldenmünzen im festen Curse. 
  
  
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des neuen Postvereinsvertrags vom 18. August 1860, 
nebst Reglement für den Vereinspostverkehr. 
Nachdem auf der im Laufe dieses Jahrs zu Frankfurt a. M. abgehaltenen vierten 
deuischen Postconferenz am 18. August v. J. ein neuer Postvereinsvertrag nebst 
einem Reglement für den Postvereinsverkehr verabredet und von sämmtlichen 
betheiligten Regierungen, beziehungsweise Postverwaltungen, genehmigt worden, werden 
diese neuen Vertragsbestimmungen zufolge böchster Cntschließung Seiner Königlichen 
Majestät nachstehend mit dem Bemerken verkündet, daß solche mit dem 1. Januar 1861 
im internationalen Postverkehr (im Verkehr mit dem Großherzogthum Luremburg jedoch 
nur hinslchtlich der Briefpost) in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart den 19. December 1860. Knapp.
	        
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