Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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Signatur nicht aufgeklebt seyn. Insbesondere empfiehlt es sich, bei Gelvsäcken und Gelv- 
beuteln die Signatur, falls vieselbe nicht unmittelbar auf der Verpackung angebracht ist, 
auf sogenannte Fahnen von Pappe oder steifem Papier, welche an den Kropf gehörig be 
festigt sind, herzustellen. 
8. 57. 
Begleitbriefe. 
1) Jeder Fahrpost-Sendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief- oder ähnlicher Form 
bis zum Gewicht von ½ Pfund einschließlich, muß im Postvereins-Verkehr ein Begleit- 
brief (Frachtbrief) beigegeben seyn. Derselbe darf mit Geld oder sonstigen Gegenständen 
von angegebenem Werth nicht beschwert seyn und kann entweder aus einem förmlich 
verschlossenen Brief oder einer bloßen Adresse bestehen; er muß jedoch mindestens aus 
einem Viertelbogen Papier gefertigt seyn. 
2) Auf dem Begleitbriefe muß neben der vollständigen Aodresse die äußere Beschaffen. 
beit der Sendung (eine Kiste bloß, eine Kiste in Leinen, ein Faß u. s. w.), ferner vie 
Bezeichnung (Signatur) und, wenn der Werth deklarirt wird, die Werthsangabe enthal 
ten seyn. Der Begleitbrief oder vie Begleitadresse muß mit einem Abvdruck desselben 
Petschafts, mit welchem die Sendung verschlossen ist, versehen seyn. 
Die Begleitbriefe (Frachtbriefe) werden am einfachsten nach dem nachstehend en 
Formular gefertigt, auf dessen Rückseite der Siegelabdruck anzubringen ist. 
Formular zu einem Begleitbrief: 
U Zeichen (Signatur): 
Hiebei ein (Koffer #c.) Werth — 
Nachnahme 
   
  
  
An ....... . 
(Olvresse,Bestimmungsort,Frantobezeichaungst 
3) Zu einem Begleitbriefe können zwar mehrere Stücke gehören, jevoch nicht zugleich 
Stücke mit und solche ohne Wertbsdeklaration. " 
Gehören mehrere Stücke mit Werthsdeklaration zu einem Begleitbriefe, so muß 
auf demselben der Werth von jedem Stück besonders angegeben seyn.
	        
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