Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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neben dem sich etwa ergebenden Ueberfrachtporto — eine Werthtare von 6 kr. für jedes 
Hundert Gulden des deklarirten Werths erhoben. Beträge unter 100 fl. werden für voll 
gerechnet. 
Das Werthporto wird für jedes einzelne Gepäckstück besonders nach Maßgabe des 
auf der Avresse deklarirten Wertbs angesetzt. Die Wertbsangabe in einer Summe für 
verschiedene Gepäckstücke ist unzulässig- 
4) Will ein Passagier seine Effekten mit einer anderen Post versenden, als derjenigen, 
mittelst welcher er reist, so fin#d dieselben wie gewöhnliche Fahrpoststücke zu behandeln. 
Ein Freigewicht wird biebei nicht abgerechnet. 
S. 87. 
Abfahrt der Reisenden. 
1) Die Passagiere müssen vor dem Posthause oder an den sonst dazu bestimmten 
Stellen den Wagen besteigen und sich vort mindestens 10 Minuten vor der im Reisescheine 
bezeichneten Zeit zur Mitfahrt bereit halten. Das Vorfahren an Privat= oder Gasthäu- 
sern Behufs des Einsteigens ist nicht gestattet. 
Beim Besteigen des Wagens haben sie auf Verlangen den Reiseschein vorzuzeigen. 
2) Versäumen sie die Zeit der Abfahrt over können sie sich zur Mitreise nicht legiti- 
miren, so haben sie es sich selbst zuzuschreiben, wenn sie von der Mitreise ausgeschlossen 
und der bezahlten Postgebühren verlustig werden. 
Haben zurückgebliebene Passagiere Reisegepäck auf der Post, so wird solches, wenn 
von den betreffenden Reisenden nicht eine andere Verfügung getroffen worden ist, bis zu 
der Poststelle, auf welche der Reiseschein lautet, befördert und dort bis zum Eingange 
der weiteren Bestimmung der Eigentbümer aufbewahrt. 
8. 88. 
Ordnung der Plaͤtze. 
1) Die Ordnung der Plätze in den Postwägen ergibt sich aus den Nummern über 
den Sitzplätzen und, wenn mebrere Bei-Cbaisen gestellt sind, aus der Reibenfolge der 
Bei-Chaisen. 
In Absischt auf die Folge der Plätze in den Wägen und Chaisen gilt als Regel, daß 
zuerst die sämmtlichen Eckplätze der Hauptbank, der Rückbank und des Cabriolets, dann in 
derselben Reihenfolge die Mittelplätze kommen.
	        
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