Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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diesem Tage zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Stuttgart versammeln und die unterbroche- 
nen Verhandlungen wieder aufnehmen. 
Gegeben, Ragaz, den 21. Juni 1861. 
Wilhelm. 
Der Minister des Innern: 
Linden. Auf Befehl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Mauedler. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departemente. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, die Erweiterung der Competenz des Nebenzollamts I. zu Gmünd betreffend. 
Dem Nebenzollamt I. zu Gmünd ist in Berücksichtigung der Bedürfnisse vieses Fa- 
brikortes das bedingte Niederlagerecht und die Befugniß zur Ausstellung und Erlevigung 
von Begleitscheinen I. mit der Wirkung vom 1. Juli l. J. an ertheilt worden, was in 
Gemäßbeit des K. 108 der Zollordnung und mit Bezugnahme auf vie Bekanntmachung 
vom 14. v. M., Reg. Blatt S. 56 und 57, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Stuttgart den 8. Juni 1861. Sigel. 
NMNS — 
Am 22. d. M. sind die Straferkenntnisse vom ersten Quartal d. J. ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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