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8g. VI.
Sollte dieser bei Unserem Ableben bereits vor Uns verstorben seyn, oder die Beru-
fung in die Succession in Unser Fideicommiß nicht annehmen wollen oder können, so beru-
fen wir für den Fall, als er
1) mit Hinterlassung von Einem männlichen Descendenten vor Uns verstorben seyn
sollte, diesen männlichen Descendenten als Unseren Fideicommißerben zur Nachfolge
in Unser Fiveicommiß.
2) Für den Fall aber, als Herr Mar Graf von Törring-Seefeld vor Uns mit Hinter-
lassung mehrerer männlichen Descendenten das Zeitliche gesegnet haben sollte, —
den zweitgebornen Sohn desselben.
3) Für den Fall aber, als Herr Mar Graf von Törring-Seefeld die Succession in
Unser Fideicommiß nicht annehmen könnte, oder wollte, — berufen Wir
a) wenn er zur Zeit Unseres Ablebens Einen männlichen Descendenten besitzen sollte,
diesen als Fiveicommißerben zur Nachfolge in das Fideicommiß:
b) wenn er aber zur Zeit Unseres Ablebens mehre männliche Descendenten besitzen
sollte, dessen zweitgeborenen Sohn als Fiveicommißerben zur Nachfolge in Unser
Fiveicommiß.
ꝛc. ⁊x.
8. VIII.
Sollte Herr Max Graf von Törring-Seefeld weder selbst noch eine männliche Des-
cendenz desselben zur Zeit Unseres Ablebens am Leben seyn, oder sollte derselbe Unser
Fiveicommiß nicht annehmen wollen oder können, und auch eine männliche Descendenz
nicht besitzen, — oder sollte der Mannsstamm aus dieser Linice erlöschen, so berufen Wir
als Nachfolger in Unser Fideicommiß den Herrn Clemens Grafen Törring-Minurci,
gegenwärtig Oberlieutenant in der K. b. Armee — nebst dessen männlicher ehelicher Nach-
kommenschaft, — letztere, wie sich von selbst verstebt, — mit dem Rechte der Erstgeburt.
Sollte Herr Clemens Graf von Täörring-Minucei, oder dessen männliche Descendenz aus
Abgang des Mannsstammes des Herrn Max Grafen von Törring-Seefeld oder aus sonst
einem Grunde in den Besitz des Fideicommisses Seefeld gelangen, so soll aus dem in
K. VII. bezeichneten Grunde, jedoch mit Vorbehalt des im F. IX. statuirten Wahlrechtes
im Falle mehrer männlichen Descendenten des Herrn Clemens Grafen von Törring-
Minucci der Zweitgeborne in Unser Fideicommiß succediren.
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