Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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15. 
Negierungs-Blatt# 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
usgegeben Stuttgart Freitag den 8. November 1861. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, bekreffend die Ferterbebung der Steuern. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 6, 
betreffend die Forterhebung der Stenern. 
Wilhelm, 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da der Termin, für welchen nach §. 114 der Verfassungs-Urkunde die für die 
Finanzperiode 1858—.61 verwilligten Steuern fortzuerheben sind, demnächst ablauft, die 
Verabschiedung des neuen Finanzgesetzes aber noch nicht zu Stande gekommen ist, so ver- 
ordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zu-
	        
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