Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

Nebenzollämter I. Klasse 
an der Greuze. 
Ort. 
J 
Hanptamtebezirk. 
8. 
47 
Bemerlungen über besondere Befugnisse. 
  
61 
62 
63 
Bocholt. 
Gronau. 
Kotten. 
Suderwyl. 
#ten. 
  
runewald. 
  
( 
7Wpler. 
KD 
  
J 4 
ammerbruch. 
  
  
arken 
  
———= 
  
  
Wehr. 
  
Herzogenrath. 
  
Vreden. 
Emmerich. 
Cleve. 
Kaldenkirchen. 
Wassenberg. 
Aachen. 
  
Zu Spalte 4. Nre. 22. Das Hauptsteueramt zu Crossen darf ausnahms- 
weise Begleikscheine 1. über, auf der Oder eingewinterte Güter erledigen, und wenn diese 
Güter in einzelnen Posten, per Are nach ihrem Bestimmungserte weiter spedirt werden, 
darüber Begleitscheine J. ausfertigen. 
palte 4. Nre. 23. Das Hauptsieueramt zu Landsberg a. W. aus- 
nahmsweise wie eben bel Cressen, über auf der Warthe elngewinterte Güter. 
Zu 26. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Langen salza ist befugt, Begleit= 
scheine I. über Wein, Rum, Arrak und Thee, se wie Garne und Manusakturwaaren zu 
erledigen. 
Zu 27. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Mühlberg ist befugt, Beglett- 
scheine I. des Königlich Sächsischen Nebenzellamts I. zu Bedenbach über Gewebe, welche 
die Fabrikanten Bodemer u. Comp. zu Eilenburg zum Bedrucken aus Osterreich beziehen, 
zu erledigen und dergleichen über die zum Wiederausgange in bedrucktem Zustande gestellten 
Gewebe auf das gedachte Nebenzellamt I. auszustellen. 
27 
Zu Spalte 4. Nre. 31. Das Hauptsteueramt zu Dortmund ist befugt, Be- 
Preutscheie I. über rohe baumwellene Garne, welche die Gesellschaft für Türkischreth- 
arnfärberei und Druckerel in Hagen zum Türkischrethfärben für die Wiederausfuhr, sowie 
über rohe baumwollene Ressel, welche die ebige Gesellschast und der Fabrikant Ribbert in 
Elsey zum Bedrucken für den Ervort vom Auslande beziehen, zu erledigen, und ferner 
Begleitscheine 1. über rie im gefärbten und bedruckten Zustande wieder auszuführenden 
Garne und Nessel zu ertheilen. 
Zu Spalte 5. Nro. 1. Das Untersteueramt zu Corbach ist zur Erledigung 
der von dem Kêniglich Bayerlschen Nebenzellamte I. zu Schiruding über rehe Schafwelle 
zur Sertirungs-Anstalt der Handlung Wittgenstein ausgestellten Begleitscheine 1. befugt. 
Ju Spalte 7. Nro. 62. Das Nebenzollamt 1. zu Gronanu int zur Erledigung 
ven Begleitscheinen 1. des vereinsländischen Hauptzellamts zu Bremen und des Keniglich 
Hannoverschen Hauptzellamts zu Nordhorn über unbearbeitete Tabalsblätter und Tabaks- 
fabrikate, baumwellenes Garn, rohen Kafse und geschälten Reis, sewie zur Ausstellung 
von Begleitscheinen 1. und II. auf das Königlich Hannoversche Hauptsteueramt zu Oona- 
brück befugl. 
Zu Spalte 5. Nro. 3. Das Untersteueramt zu Vletho ist befugt zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1. und J1. jedoch ausschließlich von Begleit= 
scheinen über Manufacturwaaren. 
In 35. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Elderfeld ist ermächtigt, Be- 
Rletschein I. über baumwollene, wellene, seidene und halbseidene Waaren, rohe Seide, 
einen und Wellengarn, kurze Waaren, Glas, Glas= und Tepferwaaren, feine Eisen-, 
Stahl-, Kupfer-, Messing-, Zinn-, Holz= und Lederwaaren zu erledlgen. Auch kann das- 
selbe Begleitscheine 1. über ras vem Auslande zum Färben eingehenre baumwollene Garn 
erledigen und dergleichen Begleltscheine über das ins Ausland zu versendende gefärbte 
Garn auf alle zur Erledigung ven Begleitscheinen 1. über ausgehende Waaren befugte 
Aemter ausstellen. 
Zu 34. Spalte 4. Das Hauptsteneramt zu Creuznach ist befugt, Begleit= 
scheine I. über halbgare Schaaffelle, welche für Saffian= und Lederfabrikanten bestimmt 
sind, zu erledigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.