Nebenzollämter I. Klasse
an der Greuze.
Ort.
J
Hanptamtebezirk.
8.
47
Bemerlungen über besondere Befugnisse.
61
62
63
Bocholt.
Gronau.
Kotten.
Suderwyl.
#ten.
runewald.
(
7Wpler.
KD
J 4
ammerbruch.
arken
———=
Wehr.
Herzogenrath.
Vreden.
Emmerich.
Cleve.
Kaldenkirchen.
Wassenberg.
Aachen.
Zu Spalte 4. Nre. 22. Das Hauptsteueramt zu Crossen darf ausnahms-
weise Begleikscheine 1. über, auf der Oder eingewinterte Güter erledigen, und wenn diese
Güter in einzelnen Posten, per Are nach ihrem Bestimmungserte weiter spedirt werden,
darüber Begleitscheine J. ausfertigen.
palte 4. Nre. 23. Das Hauptsieueramt zu Landsberg a. W. aus-
nahmsweise wie eben bel Cressen, über auf der Warthe elngewinterte Güter.
Zu 26. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Langen salza ist befugt, Begleit=
scheine I. über Wein, Rum, Arrak und Thee, se wie Garne und Manusakturwaaren zu
erledigen.
Zu 27. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Mühlberg ist befugt, Beglett-
scheine I. des Königlich Sächsischen Nebenzellamts I. zu Bedenbach über Gewebe, welche
die Fabrikanten Bodemer u. Comp. zu Eilenburg zum Bedrucken aus Osterreich beziehen,
zu erledigen und dergleichen über die zum Wiederausgange in bedrucktem Zustande gestellten
Gewebe auf das gedachte Nebenzellamt I. auszustellen.
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Zu Spalte 4. Nre. 31. Das Hauptsteueramt zu Dortmund ist befugt, Be-
Preutscheie I. über rohe baumwellene Garne, welche die Gesellschaft für Türkischreth-
arnfärberei und Druckerel in Hagen zum Türkischrethfärben für die Wiederausfuhr, sowie
über rohe baumwollene Ressel, welche die ebige Gesellschast und der Fabrikant Ribbert in
Elsey zum Bedrucken für den Ervort vom Auslande beziehen, zu erledigen, und ferner
Begleitscheine 1. über rie im gefärbten und bedruckten Zustande wieder auszuführenden
Garne und Nessel zu ertheilen.
Zu Spalte 5. Nro. 1. Das Untersteueramt zu Corbach ist zur Erledigung
der von dem Kêniglich Bayerlschen Nebenzellamte I. zu Schiruding über rehe Schafwelle
zur Sertirungs-Anstalt der Handlung Wittgenstein ausgestellten Begleitscheine 1. befugt.
Ju Spalte 7. Nro. 62. Das Nebenzollamt 1. zu Gronanu int zur Erledigung
ven Begleitscheinen 1. des vereinsländischen Hauptzellamts zu Bremen und des Keniglich
Hannoverschen Hauptzellamts zu Nordhorn über unbearbeitete Tabalsblätter und Tabaks-
fabrikate, baumwellenes Garn, rohen Kafse und geschälten Reis, sewie zur Ausstellung
von Begleitscheinen 1. und II. auf das Königlich Hannoversche Hauptsteueramt zu Oona-
brück befugl.
Zu Spalte 5. Nro. 3. Das Untersteueramt zu Vletho ist befugt zur Aus-
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1. und J1. jedoch ausschließlich von Begleit=
scheinen über Manufacturwaaren.
In 35. Spalte 4. Das Hauptsteueramt zu Elderfeld ist ermächtigt, Be-
Rletschein I. über baumwollene, wellene, seidene und halbseidene Waaren, rohe Seide,
einen und Wellengarn, kurze Waaren, Glas, Glas= und Tepferwaaren, feine Eisen-,
Stahl-, Kupfer-, Messing-, Zinn-, Holz= und Lederwaaren zu erledlgen. Auch kann das-
selbe Begleitscheine 1. über ras vem Auslande zum Färben eingehenre baumwollene Garn
erledigen und dergleichen Begleltscheine über das ins Ausland zu versendende gefärbte
Garn auf alle zur Erledigung ven Begleitscheinen 1. über ausgehende Waaren befugte
Aemter ausstellen.
Zu 34. Spalte 4. Das Hauptsteneramt zu Creuznach ist befugt, Begleit=
scheine I. über halbgare Schaaffelle, welche für Saffian= und Lederfabrikanten bestimmt
sind, zu erledigen.