Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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Für Sachsed: 
der Königliche Telegraphendirektor Carl Louis Galle. 
Für Hannover: 
der Königliche Oberbauratb Carl Joseph Gauß, und 
der Königliche Regierungsrathb Ernst Jakobi. 
Für Württemberg: 
der Vorstand der Königlichen Eisenbahnbau-Commission und Telegraphendirector 
Ludwig von Klein. 
Für Baden: 
ver Großberzogliche Postrath D#. Victor Paric. 
Für Mecklenburg-Schwerin. 
der Großherzogliche Geheime Ministerialrath Dr. Eduard Meyer. 
Für die Niederlande: 
der Königliche Divisions-Chef im Ministerium des Imern Wilhelm Constantin 
Arnold Staring, 
haben mit Vorbehalt höherer Genehmigung über die in den nachstehenden Artikeln 2 und 4 
enthaltenen Abänderungen des Vereins-Vertrages sich vereinbart, welchen, der Uebersscht- 
lichkeit halber, die Bestimmungen des Uebereinkommens de dalo Haag den 31. Angust 1861 
in den Artikeln 1, 3, 5 und 6 hinzugefügt worden sind. 
Art. 1. 
Zu Art. 4 des revidirten Vereinsvertrages. 
Zu Anfang jedes Jahrs wird die neue Auflage einer Specialkarte sämmtlicher Linien 
und Statienen des deutsch-österreichischen Telegraphenvereins veranstaltet, zu welcher von 
den einzelnen Verwaltungen das Material rechtzeitig zu liefern ist. 
Art. 2. 
An Stelle des Art. 15 des revidirten Vereinsvertrages treten folgende Bestimmungen: 
Die Einheit der Beförderungsgebühr bildet je nach der Währung, welche bei der 
Aufgabestation besteht, der Satz von 
8 Sgr. = 40 kr. österreichisch = 28 kr. süddeutsch = 50 Cent niederländisch 
für die einfache Depesche und eine Zone. 
Eine einfache Depesche ist eine solche, welche nicht mehr als 20 Worte enthält.
	        
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