Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

15. 
Negierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 12. November 1863. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Stände- 
versammlung. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis des Regierungs- 
blattes. — Verfügung, betreffend die Behandlung der Frösche bei dem Sammeln von Froschschenkeln. — 
Verfügung, betreffend die durch die ordentlichen Bifitationen der Dampfkefsel-Anlagen entstehenden Kosten 
an Diäten und Relsekosten der Sachverständigen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentiitt der vertagten Ständeversammlung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes den Wiederzusammentritt der 
vertagten Stände auf 
Dienstag den 24. November d. J. 
festzusetzen geruht haben, so befehlen Wir, daß sich die Mitgliever beider Kammern an 
diesem Tage zur Eröffnung ihrer Sitzungen dahier versammeln und die unterbrochenen 
Verhandlungen wieder aufnehmen. 
Gegeben, Stuttgart, den 30. Oktober 1863. 
Wilherlmm. 
Der Minister des Innern: 
Linden. Auf Befehl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maueler.