Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

W4. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 2. Mai 1863. 
  
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Disten und Reisekosten der Amts- 
körperschafts= und Gemeindediener. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Gebrauch gifthaltigen Um- 
schlagepapiers für sog. Cichorien-Kaffee. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Gemeindediener. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die durch Unsere Verordnung vom 22. Februar 1841 für die auswärtigen Ver- 
richtungen der Amtskäörperschafts= und Gemeindediener festgesetzten Diäten und Reisekosten 
mit den nachgefolgten, auf diesen Gegenstand bezüglichen Anordnungen in Einklang zu 
bringen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie 
folgt:
	        
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