Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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8. 2 der Instruktion des Oberhofraths (Reg. Blatt von 1817, S. 398 und 583), mit 
Geldbußen bis zu fünfzehen Gulden gerügt. 
Jeder Bewohner eines Krongebäudes ist schon als solcher, auch wenn er nicht dem 
Hofdienste angehört, im Uebertretungsfalle diesen Strafen vertragsmäßig unterworfen, 
ohne daß ein Rekurs dagegen stattfindet. 
Ueber die Entstehung des Brandes in einem Krongebäude ist von dem Hofgericht 
eine genaue Untersuchung anzustellen und je nach deren Ergebniß das Weitere zu ver- 
fügen. Die Bau= und Gartendirektion, beziehungsweise die Hoftheater-Intendanz, haben 
das Hofgericht von jedem Brandfalle, auch wenn er ohne größeren Schaden und ohne 
förmlichen Feuerlärm ablief, unter Mittbeilung des ihnen über die Entstehungsart und 
Ursache bekannt Gewordenen gleich nachher zu benachrichtigen. 
8. 39. 
Bezeichnung der Gebäude, auf welche die Hof-Feuer-Ordnung Anwendung findet. 
Die Hof-Feuer-Ordnung, welche sich in der Regel auf alle gerade vorhandenen Kron- 
gebäude erstreckt, gilt dermalen für die nachbenannten Gebäude: 
K. Residenzschloß (neues Schloß), Schloßbau (die sog. Akademie), neues Reithaus 
an der Reckarstraße, Theatergebäude, Marstall, Königsbau, altes Schloß, altes 
Kanzleigebäude, die Eisgrube an der Karlsstraße, das Hofpfarrhaus, die neuen 
Hofdienerwohnungen, das Hofwaschgebäude, Geflügelbof und Baumagazin an der 
Kriegsbergstraße, bis hieher sämmtlich innerhalb der Stadt Stuttgart; Orangerie- 
haus, Gewächshäuser, Wachhäuschen in dem inneren (oberen) Schloßgarten; alte 
Meierei am Eingang des äußeren (unteren) Schloßgartens; Pavillon (das vor- 
mals Kplius'sche Haus) nebst Stallgebäude in Berg am Ende des äußeren 
Schloßgartens; Landhaus Rosenstein sammt Nebengebäuden, die Meierei im 
Parke Nosenstein, die Wilhelma zu Canstatt mit ihren Nebengebäuden (Fest- 
saal, Bildersaal, Theatergebäude 2c.); Kapelle und Priesterhaus auf dem Rothen- 
berg; endlich die Gebäude in der exotischen Baumschule zu Hohenheim, in den 
Wiloparken (Thiergärten) bei der Solituve und im Fasanengarten Herdtle bei 
Weil im Dorf.
	        
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