Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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14.

Regierungs-  Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

AUusgegeben  Stuttg  art  Mittwoch  den  10.  August  1864.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Depvartements.  Verfügung,  betreffend  die  Prüfungen  der  Candidaten  des
realistlschen  Lehrams.  —  Verfügung,  betreffend  die  Prüfung  der  Candidaten  für  Collaboraturlehrstellen.
  —  Bekanntmachung,  betreffend  den  Titel  und  Rang  der  Hauptlehrer  an  Oberrealschmen.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Kirchen=  und  Schulwesens.
Des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Prüfungen  der  Candidaten  des  realistischen  Lehramts.

Nachdem  die  bisherigen  Bestimmungen  über  den  Bildungsgang  und  die  Prüfungen
der  Candidaten  für  Hauptlehrstellen  an  Real=  und  Oberrealschulen  (Bekanntmachung  vom
10.  Januar  1846,  Reg.  Blatt  S.  34)  auf  Grund  der  gemachten  Erfahrungen  unter  dem
Beirath  einberufener  Fachmänner  einer  Revision  unterworfen  worden  sind,  wird  mit  Höchster
Genebmigung  Seiner  Königlichen  Majestät,  unter  Aufbebung  der  gedachten  Bekanntmachung,
  biemit  Nachstehendes  verfügt:

–  1.

Für  die  Candivaten  des  realistischen  Lehramts  besteben  zwei  theoretische  Prifungen,

  nämlich