119
14.
Regierungs- Blatt
für das
Königreich Württemberg.
AUusgegeben Stuttg art Mittwoch den 10. August 1864.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Depvartements. Verfügung, betreffend die Prüfungen der Candidaten des
realistlschen Lehrams. — Verfügung, betreffend die Prüfung der Candidaten für Collaboraturlehrstellen.
— Bekanntmachung, betreffend den Titel und Rang der Hauptlehrer an Oberrealschmen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens.
a) Verfügung, betreffend die Prüfungen der Candidaten des realistischen Lehramts.
Nachdem die bisherigen Bestimmungen über den Bildungsgang und die Prüfungen
der Candidaten für Hauptlehrstellen an Real= und Oberrealschulen (Bekanntmachung vom
10. Januar 1846, Reg. Blatt S. 34) auf Grund der gemachten Erfahrungen unter dem
Beirath einberufener Fachmänner einer Revision unterworfen worden sind, wird mit Höchster
Genebmigung Seiner Königlichen Majestät, unter Aufbebung der gedachten Bekanntmachung,
biemit Nachstehendes verfügt:
– 1.
Für die Candivaten des realistischen Lehramts besteben zwei theoretische Prifungen,
nämlich