Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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Sprache  prüfen  zu  lassen.  Eine  Prüfung  über  den  Singunterricht  kann  mit  der  Lehrprobe
verbunden  werden.
8.  4.

Den  Candidaten  der  Reallehrerprüfung  wird  gestattet,  dieselbe  in  zwei  der  Zeit
nach  getrennten  Abtheilungen  zu  erstehen,  von  denen  die  erste  auf  den  deutschen
Aufsatz  und  Vortrag,  die  französische  Sprache,  Mathematik  und  Physik,  das  Zeichnen  und,
wenn  der  Candidat  sich  dazu  bereit  erklärt,  auch  auf  die  Naturgeschichte,  die  zweite  auf
die  übrigen  Fächer  sich  erstreckt.

Dem  zweiten  Theil  der  Prüfung  haben  sich  vie  Candidaten  längstens  innerhalb  drei
Jahren  nach  Erstehung  des  ersten,  bei  Gelegenbeit  der  ordentlichen  Prüfungen,  zu  unterziehen.


Eine  weitere  Verschiebung  desselben  hat  zur  Folge,  daß  auch  der  erste  Theil  der
Präfung  als  nicht  erstanden  angesehen  wir.

Die  Befähigung  zu  unständiger  Verwendung  an  Realschulen  (vergl.  K.  1)  wird  bei
entschieden  gutem  Erfolg  schon  vurch  vie  Erstebung  des  ersten  Theils  ver  Reallehrerprüfung
erlangt.

8.  5.

Bei  ver  theoretischen  Prüfung  für  Hauptlehrstellen  an  Oberrealklassen
(realistische  Professoratsprüfung)  wird  zwischen  der  sprachlich-bistorischen  und
der  mathematisch-naturwissenschaftlichen  Richtung  der  Candidaten  in  der  Art
unterschieden,  daß  für  jede  derselben  eine  besondere  Prüfungseinrichtung  besteht.

Die  Candidaten  können  die  Prüfung  nach  ihrer  Wahl  in  der  einen  oder  in  der
anderen  Richtung  erstehen.  6

Uebrigens  ist  den  Candidaten  der  einen  Richtung  unbenommen,  sich  einer  Prüfung
auch  in  einem  oder  mehreren  Fächern  der  anderen  Richtung  zu  unterziehen.

K.  6.

Die  Prüfungs  fächer  und  die  in  denselben  zu  stellenden  Forderungen  sind  bei  der
realistischen  Professoratsprüfung  folgende:

A.  Für  die  sprachlich-historische  Richtung:
a)  deutsche  Sprache  und  Literatur.

Abfassung  eines  Aufsatzes;  Bekanntschaft  mit  dem  Entwicklungsgang  der  deutschen

Sprache  und  Literatur.  .