Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

2. 
NegierungslBlatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 19. Januar 1864. 
Inhalt. 
Köntgüche Dekrete. Gesetz, betreffend die Rekrutenaushebung für die Jahre 1864, 1865, 1866 und 
867. — Königl. Verordnung in Betreff der Besteurung des Zuckers aus getrecknelen Rüben. 
verkuenngen der Derartements. Verfügung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsauf- 
sicht über die Gemeinde Sulgen, Oberamts Oberndorf. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend die Rekrutenaushebung für die Jahre 1864, 1865, 1866 und 1867. 
Wilhelim, 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und mit Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
In den Jahren 1864, 1865, 1866 und 1867 ist aus den entsprechenden Altersklassen 
von 1843, 1844, 1845 und 1846 je die Zahl von viertausend sechshundert Rekruten 
unter der Bestimmung zum aktiven Militär auszuheben, daß die wegen Berufs Zurück-
	        
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