Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 29. December 1864. 
  
Juyhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung der Statuten des Ordens der Würt- 
tembergischen Krone. — K. Verordnung, betreffend die Presse und das Vereinswesen. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend das Haus der Barmherzigkelt 
in Wildberg. — Verfügung, betreffend die Aversal-Vergütungen der Gebäude-Brand-Versicherungs- 
Anstalt an die Gemeindepflegen für die in ihrem Namen zu bestreitenden Verwaltungskosten. 
!I. Unmittelbare Königliche Dekretc. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Abänderung der Statuten des Ordens der Württembergischen Krone. 
Wir Karl, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
thun kund und fügen hiemit zu wissen: 
Wir haben Uns bewogen gefunden, in dem Artikel 4 der Statuten des Ordbens der 
Württembergischen Krone folgende Aenderungen eintreten zu lassen: 
Großkreuzen jenes Ordens, welche Mitglieder Unseres Königlichen Hauses over an- 
verer regierender Häuser sind, werden Wir fortan Sterne zu tragen verleihen, bei welchen 
die Ordenszeichen in der Mitte auf schwarzen, statt, wie bei den übrigen Großkrenzen, 
auf silbernen, von karminrother Einfassung umgebenen Felvern sich befinden; auch werden 
Wir fortan jenen Großkreuzen das Ordenszeichen nicht, wie den übrigen Großkreuzen, an 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.