Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

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II. Formular. 
Oberamt 
Gemeinde 
Cantions-Urkunde 
des. 
mittelst Verpfändung eigener württembergischer Staats-Obligationen. 
Nachdem mir die Stelle eines 
mit der Verpflichtung ubertragen worden ist, daß ich für Alles, was ich wegen dieser 
Verwaltung an Rest oder auf irgend eine Weise vurch mangelhafte Amts= oder Kassen 
führung schuloig werden würde, eine Dienstcaution von —.4 
—.. Gulden 
mit meiner Ebegattin 
einlegen soll, so verpfänden wir hiemit folgende auf meinen, des Rechners Namen, ein- 
geschriebene württembergische Staats-Obligationen, nämlich: 
Wir übergeben diese Staats-Obligationen sammt der Bescheinigung der Staatsschul- 
denzahlungskasse über die ihr von dieser Verpfändung gemachte Anzeige, der 
mit der rechtlichen Wirkung, daß dieselbe befugt seyn soll, wegen aller liquiden Forderungen, 
welche sie an mich, den Ehemann, wegen meiner Amts= und Kassenverwaltung von deren 
Uebernahme an zu machen haben möchte, diese Faustpfänder anzugreifen und sich davon 
um Hauptsumme, Zinsen und Kosten bis zum vollen Betrage der Cautions-Summe be- 
zahlt zu machen. 
Zugleich verbinde ich, die mitunterzeichnete Ehefrau, mich noch besonders, für alle 
aus der Verwaltung meines Ehemannes von deren Uebernahme an herrührenve Forderungen 
der ... ..,auchwetmdtesedteobenbesttmmteCautconsSummeoder 
den Werib der bestellien Pfänder übersteigen sollten, als Hauptschuldnerin mit der Wirkung
	        
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