Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

70
II.  Formular.

Oberamt
Gemeinde

Cantions-Urkunde

des.
mittelst  Verpfändung  eigener  württembergischer  Staats-Obligationen.

Nachdem  mir  die  Stelle  eines
mit  der  Verpflichtung  ubertragen  worden  ist,  daß  ich  für  Alles,  was  ich  wegen  dieser
Verwaltung  an  Rest  oder  auf  irgend  eine  Weise  vurch  mangelhafte  Amts=  oder  Kassen
führung  schuloig  werden  würde,  eine  Dienstcaution  von  —.4
—..  Gulden

mit  meiner  Ebegattin

einlegen  soll,  so  verpfänden  wir  hiemit  folgende  auf  meinen,  des  Rechners  Namen,  eingeschriebene
  württembergische  Staats-Obligationen,  nämlich:

Wir  übergeben  diese  Staats-Obligationen  sammt  der  Bescheinigung  der  Staatsschuldenzahlungskasse
  über  die  ihr  von  dieser  Verpfändung  gemachte  Anzeige,  der
mit  der  rechtlichen  Wirkung,  daß  dieselbe  befugt  seyn  soll,  wegen  aller  liquiden  Forderungen,
welche  sie  an  mich,  den  Ehemann,  wegen  meiner  Amts=  und  Kassenverwaltung  von  deren
Uebernahme  an  zu  machen  haben  möchte,  diese  Faustpfänder  anzugreifen  und  sich  davon
um  Hauptsumme,  Zinsen  und  Kosten  bis  zum  vollen  Betrage  der  Cautions-Summe  bezahlt
  zu  machen.

Zugleich  verbinde  ich,  die  mitunterzeichnete  Ehefrau,  mich  noch  besonders,  für  alle
aus  der  Verwaltung  meines  Ehemannes  von  deren  Uebernahme  an  herrührenve  Forderungen
der  ...  ..,auchwetmdtesedteobenbesttmmteCautconsSummeoder
den  Werib  der  bestellien  Pfänder  übersteigen  sollten,  als  Hauptschuldnerin  mit  der  Wirkung