Object: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Rußland. 
Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung zu unterstützen. Edelleute und 
Gutsbesitzer insbesonders sollen ihre unnützen Hoffnungen fahren lassen und, 
verantwortlich für ihre Familie und die Personen, die sie zu Verwaltern ihrer 
Besitzungen eingesetzt haben, sich der gesetzmäßigen Gewalt unterwerfen, jede 
Theilnahme am Aufstand und Unterstützung der Rebellen durch Geld und 
Vorräthe aufgeben, die Böswilligen, die sich auf ihren Gütern, Wäldern, 
überhaupt in ihrem Gebiete zeigen, anhalten und den Händen der Regierung 
ausliefern. Im entgegengesetzten Falle ist der Befehl ertheilt, die Schuldigen 
zu ergreifen und dem Kriegsgerichte zu übergeben, ihre Besitzungen aber mit 
Beschlag zu belegen und die Einkünfte derselben, sowie den Erlös von dem 
verkauften beweglichen Eigenthum zur Deckung der Ausgaben, welche die Pa- 
cifikation des Landes erfordert und zur Unterstützung derjenigen unglücklichen 
Familien, welche durch die Wuth der Rebellen gelitten haben, zu verwenden. 
Von meiner Seite werden schon alle Anordnungen getroffen und auch in Aus- 
führung gebracht, die auf Unterdrückung und Vernichtung der rebellischen Um- 
triebe hinzielen. Ich habe die Militärobrigkeiten in Uebereinstimmung 
mit meiner bereits veröffentlichten Instruction zur Organisation einer mili- 
tärisch-bürgerlichen Verwaltung im Lande mit Vollmachten zu entschiedenem 
Handeln ausgestattet und ihnen aufgetragen, alle dem Kaiser und der Re- 
gierung treuen und ergebenen Einwohner, insbesondere die Landbevölkerung 
unter ihren Schutz zu nehmen und durch Militärgewalt vor Mißhandlungen 
der Aufständischen sicher zu stellen. Ich habe an die zeitweilig verpflichteten 
und Kronbauern einen Aufruf ergehen lassen, sie möchten Milizen bilden, um 
ihre Dörfer vor Plünderung und der Wuth der Insurgenten zu bewahren; 
ich habe ihnen die Weisung gegeben, sie sollen in den Grenzen ihrer Dorf- 
gemeinden und Meiereien keine Zusammenkünfte der Aufrührerischen, Be- 
wafsfnung und überhaupt Vorbereitung zum Aufstande dulden, sondern alle 
Theilnehmer und Förderer des Aufstandes; weß Ranges und Standes sie auch 
seien, ergreifen und sie den nächsten Militärcommandos übergeben. Die Re- 
gierung wird bei der Erfüllung ihrer Pflicht, das Land von dem Elende, 
welches die Revolutionsparteien über dasselbe bringen, zu erretten, nicht 
schwanken; sie wird die Theilnehmer und Führer des Aufstandes nicht unge- 
straft lassen, indem sie lieber an Einzelnen ein strenges Beispiel statuirt, als 
unnützes Blutvergießen und Opfer zuläßt. Viele der Schuldigen haben laut 
kriegsgerichtlichen Urtheils schon die verdiente Strafe erlitten; Hunderte von 
Personen, und unter diesen eine nicht geringe Anzahl Geistlicher und Guts- 
besitzer, werden in Festungen und Kerkern gefangen gehalten und nach Been- 
digung der Untersuchung nach dem Maße ihrer Schuld gestraft werden. In- 
dem die Regierung alle Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung anwendet 
und den gesetzlichen Weg geht, um den Staat ganz und ungetheilt zu er- 
halten, wird sie in ihrer Thätigkeit ror keinem Hinderniß zurückbeben; auf 
die Heeresmacht und das Volk gestützt, ist sie stark und unbezwingbar, und 
das Bewußtsein der Gerechtigkeit der Sache und das patriotische Gefühl ganz 
Rußlands für dieselbe mehren und kräftigen ihre Stärke. Der westliche Theil 
ist sowohl durch die Mehrzahl der eingebornen Bevölkerung, als durch histo- 
risches Recht ein rusfisches Land, ein altes Eigenthum der russischen Kaiser, 
und nur durch ein unzertrennliches Band mit der russischen Nation kann der 
Adel dieser Gegend, der sich den Polnischen nennt, von der Gnade des Mo- 
narchen Verbesserung seines Daseins erwarten; jetzt aber arbeitet er durch 
gesetzwidrige Handlungen selbst der Ausführung dieses Vorhabens entgegen. 
Ich sage, jeder Versuch, von welcher Seite er auch ausgehen mag, die Em- 
pörung mit irgend welchen Mitteln weiter aufrecht zu erhalten, wird mit 
Strenge und unwandelbarer Gerechtigkeit verfolgt werden; zugleich erkläre ich 
aber auch, daß ich, vom Willen des Kaisers berufen, dem Lande die Ruhe 
wieder zu geben, bereit sein werde, die Hand zur Hülfe zu reichen und am Fuße 
des Thrones unseres gnädigen Monarchen für jene unglücklichen Opfer einer
	        
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