rer und oͤffentlicher Injurien zu viermonatlicher
Festungsstrafe und zu
Bezahlung der Untersuchungs= Kosten
verurtheilt. (d. 4. Dec.)
6. In der Untersuchungssache von demselben
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Ersminalamte wurde durch Erkenntniß
vom 2., erdffnet den y. December, Rosine
Schloz, von Baltmannsweiler, O.A.
Schorndorf, wegen eines großen Haus-Diebstahls
zu siebenmonatlicher Arbeitshausstrase
und zu Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. 11. Dec.)
. In der Untersuchungssache von dem
O. A. Gerichte Besigheim wurde durch
Erkenntniß vom 323., eröffnet den 18.
November, Michael Schaible, von
Agenbach, O.A. Calw, wegen wiederholten
im rechtlichen Sinne fünften und
qualisicirten Diebstahls zu achtzehenmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe
und zu einer Züchtigung von
à5 Stockstreichen so wie zu Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. 24. Dec.)
In der Untersuchungssache von dem
1.H.A. Gerichte Ludwigsburg wurde durch
Erkenntniß vom 37. November, eröffnet
den 4. December, Wilhelm Bühler,
von Poppenweiler, wegen betrüglichen
Ankaufs eines Pferdes und eines
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weitern Betrugs= Vesuchs mittelst Fälschung
einer ôf #ntlichen Urkunde, so
wie wegen Vaßirens und einer Scortation
zu zehenmonatlicher Festungs=Arbeitsstrafe,
zum Ersaße des Scha-,
dens und der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt. (d. 14. Dec.)
. In der Untersuchungssache von dem
Criminalamte Stuttgart wurde durch
Erkenntniß vom 29. November, eröffnet
den 4. December, Juliane Dorothee
Hoͤh, von Mußberg, O. A. Stuttgart,
wegen wiederholten verbotswidrigen Eintritts
in die Residenz. Stadt Sturtgart,
wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht
daselbst und wiederholten Vagirens zu
fünfzehenmonatlicher Arbeitshausstrafe
und zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt. (d. 14.
December.)
„lo. In der Untersuchungssache von dem
O.A.Gerichte Stuttgart wurde durch
Erkenntniß vom 29. November, eröff.
net den 4. December, Georg Adam
Finkbeiner, von Göttelfingen, O. A.
Freudenstadt, wegen wiederholten Diebstahls,
so wie wegen Vagirens und Bettelns
zu viermonatlicher Festungs=Arbeitsstrafe
und zu Bezahlung der
Hälfte der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. 4. Dec.)