Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

W 20. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. August 1866. 
Inhalt. · 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von 
Proviant und Kriegsmaterlal nach Preußen und den von preußischen Truppen besetzten Gebieten. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Proviant und Kriegsmaterial nach Preußen 
und den von preußischen Truppen besetzten Gebieten. 
Karl 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes verordnen und verfügen Wir, daß 
das unterm 25. Juni laufenden Jahrs erlassene Verbot der Ausfuhr von Proviant 
und Kriegsmaterial nach Preußen und den von preußischen Truppen besetzten Gebieten 
sofort außer Wirkung zu treten hat.
	        
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