Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1866. (43)

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Zwischen den Landesgrenzmarken 12—21 (neue Folge) wird die Landeshoheit der 
Krone Bayern über die Spitze des Röhrigwaldes, welche längst Eigenthum der Krone 
Bayern gewesen, nicht weiter beanstandet und die Landesgrenze nach dem Steinsatz- 
protokoll vom 17. October 1844 festgestellt. 
§. 22. 
Württembergische Markung Bernsfelden, O.A. Mergentheim. 
Bayerische Markung Stalldorf, Bezirksamts Ochsenfurt. 
Zwischen den Laudesgrenzmarken 51 auf 52 wird die Mitte wes Bachs als 
Landesgrenze anerkannt. 
S. 23. 
Württembergische Markung Simmringen, O. A. Mergentheim. 
Bayerische Markung Stalldorf, Bezirksamts Ochsenfurt. 
Zwischen den Landesgrenzmarken 90 auf 91 längs des Stalldörfer Staatswaldes 
wird die in den beiderseitigen Karten eingezeichnete gerade Linie als Landesgrenze 
anerkannt, ohne übrigens der behaupteten Eigenthumsgrenze irgenwie zu präjudiciren. 
§. 24. 
Württembergische Markung Simmringen, O. A. Mergentheim. 
Bayer. Markung Gaurettersheim, Höttingen und Bütthardt, Bez. Amts Ochfenfurt. 
Zwischen den jetzt festgestellten Landesgrenzmarken 114—127 wird die Landes- 
grenze zwischen der württembergischen Gemeinde Simmringen und den bayrischen Ge- 
meinden Gaurettersheim, Höttingen und Bütthardt unter Dirchführung des Grund- 
satzes der Steuerpurification dahin festgesetzt, daß die für die Folge als Landes= und 
Markungsgrenze feststehende Grenzlinie zwischen den genannten Gemeinden nach der in 
der Planskizze vom 21. November 1854 gemachten Einzeichnung von dem Buchstaben 
d. an bis wohin die Grenze bisher unbeanstandet gewesen, längs des Stalldorfer 
Wegs in der Richtung von d. e. k. I. Jy. sodann in einem spitzigen Winkel nach ## 
und von hier wieder unter einem stumpfen Winkel über o. u. s. t. fortlaufend und alle 
auf den beiden Seiten dieser Linie gelegenen und theilweise vermischt gewesenen Objekte 
den betreffenden Staaten zutheilen soll. 
Es fallen daher bei dieser festgestellten Grenzlinie 
a) auf der Markung Gaurettersheim und Simmringen die Objekte Plan Nr. 1816 
18%0. 1831. 1852. 1853. 1854. an Bayern und bildet für Württemberg 
der Stalldörfer Weg die Grenzlinie.
	        
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