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b) Auf den Markungen von Höttingen und Simmringen die Objekte Plan
Nr. 3153. 3154. 3155. 3156. 3159. 3160. 3162. 3163. 3164. 2165. 3166.
gleichfalls an Bayern, und bildet auch hier auf Seite Württembergs wieder
der Stalldorfer Weg die Grenzlinie, innerhalb welcher der Gemeindewald von
Höttingen, das Birklein gennnt, Plan-Nummer 3191, worüber der Krone
Württemberg bisher schon die Landeshoheit zugestanden, gelegen ist.
Auf der Markung Bütthardt und Simmringen endlich die Objekte Plan
Nr. 3167. 3168. 3169. 3170. 3171. und 3112 gleichfalls an Bayern, und
gehen dagegen
die oberhalb der festgesetzten Grenzlinie liegenden Objekte 3152. 3173. 3173 ½.
3I74. 3174½. 3175. 3176. 3177. 3178. 3179. 3180. 3181. 3182. 3183.
3184. 3185. 3186. 3186 /8. 3187. 3188. 3189. und 3190. unbestritten an
Württemberg über.
Der als Grenzlinie für Württemberg zwischen den Gemeinden Gaurettersheim,
Bütthardt und Höttingen, dann der württembergischen Gemeinde Simmringen bestimmte
Stalldorfer Weg darf als Fahrweg niemals beseitigt werden oder überhaupt eine solche
Veränderung erleiden, daß die Benützung desselben von Seiten der bayerischen Gemein-
den behindert oder erschwert werden würde.
§. 25.
Württembergische Gemeinde Simmringen, O. A. Mergentheim.
Bayerische Markung Bütthardt, Bezirksamts Ochsenfurt.
Zwischen den Landesgrenzmarken 143—145 wird die Landesgrenze nach den. Ein-
zeichnungen in der württembergischen Karte in der Weise auerkannt, daß die Parzelle 552
38 Morgen 34,4 Ruthen württembergisches Maß, und in der bayerischen Karte zu
Plan-Nummer 5289 gehörig, als Bestandtheil der Markung Simmringen und des
württembergischen Gebiets bleibt und der Markung Bütthardt und dem bayerischen
Gebiete ausfällt.
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d
8. 26.
Württembergische Marluug-Bernsfelden, O. A. Mergentheim.
Bayerische Markung Bütthardt, Bezirksamts Ochsenfurt.
Zwischen den Grenzmarken 152 —151 wird das nach der bayerischen Karte einen
Theil der Plaun-Nummer 5521 und die Plan-Nummer 5522 bildende und der Markung