Seite des Nr. der
Inhalt. Regierungs-Bekannt-.
Blattes.lmachung..
A.
Adjunkturen — deren Besetzung:
a) der Superintendentur Neustadt a. d. O. 22. J.
b) der Schulaufsicht und zwar der zweyten in der rmite Buttstäot 199. I.
Adressen oder gemeinschaftliche Vorstellungen über öffentliche Angelegenheiten
des deutschen Bundes; deren Einreichung bey der Bundesversammlung
— Bundestagsbeschluß, wornach solche als unstatthaft
zurückzuweisen sind 6 . . . 206. J.
Advokatorische Praxis:
a) die Ertbeilung derselben betr. . . . . . 10. IV.
b) die Zuruͤcknahme derselben betr. . . . 22. II.
Akten-Versendung zum auswärtigen Erkenntnisse in einem zur
Entscheidung in letzter Instanz vor das Ober-Appellations-Gericht
zu Jena gelangten Civil-Rechtsstreite. Diesf. gemeiner
Bescheid . 125. II.
Ammen gehören zu dem Hausgesinde und si ud die Vorschriften der
Gesindeordnung auf sie anzuwenden 23. VI.
Anzeigegebühr der Gerichtsdiener in Stuprations und Ehebruchsuntersuchungs-Sachen
2c. soll nicht neben den tarmäßigen Gebühren
noch als ein besonderes praecipuum liquidirt werden 126. IV.
Anzeigegebühren der Gertchtsdiener über vorgefallene Verbrechen
oder Vergehen sollen nicht liquidirt werden . . 2—4. II, 6.
B, 6.
Appellations-Fälle, vorgeschrieben im Tit. XXXV F. 7 der erläuterten
Prozeß-Ordnung; in diesen sollen die Justiz-Unterbehörden,
ohne alle Ausfertigung an die Partheyen, binnen acht
Tagen Bericht erstatternrnrnr 2—4., I.
Ausgleichung aller, bis jetzt in besonderen Verhandlungen zwischen
dem Großherzogthume und dem Königreiche Preußen erörterten
gegenseitigen Ansprüche. Diesfallsige Uebereinkunft vom 10. August
1881 185—196—
Ausländer — deren Eingaben bey Koͤniglich französt schen Behörden.
Siehe Eingaben.
B.
Bausachen — geistliche — Verordnung des Weimar'schen Ober-Konsistoriums
v. 11. Januar 1831 1 lergl. Regierungs-Blatt
vom Jahre 1825 S. 8 Nr. Ul) . 7. I.