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B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und
der Finanzen.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen.
Bekanntmachung, beireffend den Anschluß der Herzogthümer Schleswig und Holstein an den Zollverein.
Nachdem der Anschluß der Herzogthümer Schleswig und Holstein an den deutschen
Zoll= und Handelsverein durch den Vertrag vom 8. Juli 1867, die Fortdauer dieses
Vereins betreffend, festgestellt und die Einrichtung der Zoll= und Steuerverwaltung nach
den in den übrigen Theilen der Preußiischen Monarchie bestehenden Anordnungen überall
zur Ausführung gebracht worden ist, haben sich die bei dem ebengedachten Vertrage be-
theiligten Regierungen dahin verständigt, daß die obengedachten Herzogthümer Schles-
wig und Holstein statt erst mit dem 1. Januar 1868 schon sofort mit dem Zollvereine
vereinigt werden. Es ist demgemäß Folgendes bestimmt worden:
1. Die Herzogthümer Holstein und Schleswig werden vom 15. November 1867
ab in den Verband des Gesammt-Zollvereins aufgenommen und es tritt von diesem
Tage an zwischen denselben und allen zum Zollverein gehörigen Ländern der nach den
Verträgen unter den Zollvereinsstaaten bestehende freie Verkehr mit den hienach bezeich-
neten Maßgaben ein.
2. Der freie Verkehr erstreckt sich auch auf die nachstehend genannten, dem Zoll-
und Steuersystem der Herzogthümer Holstein und Schleswig angeschlossenen Gebiets-
theile, nemlich:
a) das Großherzoglich Oldenburgische Fürstenthum Lübeck, das Großherzog=
lich Oldenburgische Amt Ahrensboeck, nebst den sogenannten Lüb'schen Gütern:
Dunkelsdorf, Eckhorst, Movi, Groß= Steinrade und Stockelsdorf,
sowie die sogenannten Stiftsdörfer Böbs mit Schwinkenrade und Schwochel;
b) die Stadt-Hamburgischen Enklaven Groß-Hansdorf mit Schmalen-
beck und Beimoor, Wohldorf, Ohlstedt und Volksdorf, Farmsen
nebst den Parzellen Kupferdamm, Lehmbroek und Berne:
c) die Stadt-Lübeckischen Enklaven Dissan, Krumbeck, halb Cur an und
Malkendorf.
3. Die Aufnahme in den Gesammtverband des Zollvereins erstreckt sich dagegen
nicht auf die mit der Stadt Altona und dem Flecken Wandsbeck von dem Zoll-