Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Uebereinkunft 
wegen 
Erhebung einer Abgabe von Falz. 
Die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, 
die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig 
und Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, die Beschränkungen, denen der Verkehr mit 
Salz im Gebiete des deutschen Zoll= und Handelsvereins zur Zeit noch unterliegt, zu 
beseitigen, haben zu diesem Zwecke Verhandlungen eröffnen lassen, wozu als Bevoll- 
mächtigte ernannt haben: 
Se. Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Oberfinanzrath Friedrich Wilhelm Alexander Scheele 
und 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Regierungsrath Heinrich Albert Ednard Moser; 
4 Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Georg Ludwig Carl Gerbig: 
. Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
. Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Finanzrath Karl Viktor Riecke; 
. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Eugen Regenauer; 
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Stenerrath Ludwig Wilhelm Ewald; 
die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souveraine, nämlich 
außer Sr. Majestät dem Könige von Preußen: 
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
§ 8# 
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