Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

130 
Unlkat dessen genaue Ueber- 
elnstlmmung miulden Duplikat Mu st er III. 
beschelnigt wird. Nro. 
Königreich vm) Württemberg. 
Begleitschein J. 
über inländisches Falz, für welches die Steuer nicht entrichtet ist. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ausfertigungs-Amt: Empfangs-Amt: 
D zu meldete heute dem unterzeichneten Amte an, 
die nachstehend verzeichnete Salzmenge durch wohnhaft zu 
an wohnhaft zu versenden zu wollen und soll der 
Ausgang aus dem Zollvereinsgebiete über das s Amt zu erfolgen. 
Der Kollii , Art des angelegten 
Salzgattung. Bruttogewicht.] Nettegewicht. Verschlusses und 
der Verpackung. Bezeichnung. Cir. sVspv. Citr Pifd. Antahl der Aleie. 
Salz 
D E aus diesem von verlangten Begleitscheine die Verpflichtung, 
die obige Salzladung mit gegenwärtigem Begleitscheine bis zum bei dem 
Amte zu in unverändertem Zustande und mit unverletztem Verschlusse zur 
Revision zu stellen oder stellen zu lassen, ingleichen für den entsprechenden Betrag der Salzsteuer zu haften. 
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das oben bestimmte Amt bescheinigt sein 
wird, daß denselben völlig genügt sei. 
Für die vorstehend angegebene Verpflichtung übernehme diesen Begleitschein und mit dem- 
  
ist Sicherheit geleistet. selben die vorstehend angegebenen Verpflichtungen. 
Unterschrift des Bürgen: den 186 
Unterschrift des Begleitschein-Extrahenten: 
den 186 
K. Salz-Steuer-Amt. 
(Stenpel.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.