Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Steuersatz im 
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
aßstab 
Vereinsstaaten 2c. Maßst 52½= Sbüer die bei der Ausfuhr 
in welchen die Erhebung stattfindet 9 EEE— 
in welchen die Erhe attsindet. ten oder dem Auslande 
ung stattfi die Erhebung. J Tdbalerfus. huß. eralllgten Steuer- 
F Vergütungen. 
-* Kiirlenr. Ps. l. kr. 
III. Von Branntwein. 
1a.Preußens) (ausschließlich der Hohen-,Ohm (Pren—O 3O GBeier Ausfuhr wirdelue 
zolleruschen Lande). ßisch) bei 30 pCt. l Steuervergütung von 14, 
Außerdem die bei Preußen vor- Alkohol nach Sütersenneen sir= en 
stehend zu I. von à. bis l. aufgeführten Tralles bol ke4h Tralle gewöhrt. 
Länder und Landestheile, welche mit 
Preußen im engeren Vereine stehen. 
*) Indem ehemaligen Kurfürstenthume Hessen Bis zum 1. Juli 1868 
nn Ausschunt des ** Schmallalden 8 Silberpfennige für 1 
und rer Grasschaft Schauntun) werden Ouart zu 50 pCt. Alkehol 
bis zum 1. Juli 1868 erhebern. Desgl. 4rsoach Tralles. 
tbHohenzollernsche Lande, soweit sie · « 
früher zu Hohenzollern- Sigmarin Eimer Würt 1210½3 
6 gen gehörten tembergisch 
2.] Sachsen. . 
3.Thuungqchcr Verein (wie z I. 2 Ohm (Preu- 
4. Vraunschweig chbeiFo t. 6— — t00e z 10. 
5.| Oldenburg (wie zu l. 5.). Tralles 
6. Luxemburg. 
Anmerk. Die in den verfehens“ zu in., 2. 
bis 6. aufgeführten Vereinsstaaten 2c. auf- 
kemmende Uebergangsakgabe von Brannt- 
wein ist eine gemeinschaftliche und wird 
getheilt. Zwischen diesen Vereinsstaaten 2c. 
findet freier Verkehr mit Branntwein statt. 
7.] Bayern, rechts des Rheines *“ Paee- 1|1845 
Außerdem die bei Bayern vor- 
stehend unter II. 7. aufgeführten 
8.] Württemberg. Eimer (Würt!?.6%44 
tembergisch) 
beigope. Alko- 
hol nach Tralles 
. Bei der Ausfuhr von min- 
9. Baden. Ohm (Badisch) bestens 50 Maaß en, 
i wein werden auf die Badische 
a. Branntwein86140 H 36 kr., von Weiagetst 
b. Weingeist. 1|211 5% 31– fl. 10 k. rückvergütet. 
 
	        
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