179
Steuersatz im
Bemerkungen.
aßstab
Vereinsstaaten 2c. Maßst 52½= Sbüer die bei der Ausfuhr
in welchen die Erhebung stattfindet 9 EEE—
in welchen die Erhe attsindet. ten oder dem Auslande
ung stattfi die Erhebung. J Tdbalerfus. huß. eralllgten Steuer-
F Vergütungen.
-* Kiirlenr. Ps. l. kr.
III. Von Branntwein.
1a.Preußens) (ausschließlich der Hohen-,Ohm (Pren—O 3O GBeier Ausfuhr wirdelue
zolleruschen Lande). ßisch) bei 30 pCt. l Steuervergütung von 14,
Außerdem die bei Preußen vor- Alkohol nach Sütersenneen sir= en
stehend zu I. von à. bis l. aufgeführten Tralles bol ke4h Tralle gewöhrt.
Länder und Landestheile, welche mit
Preußen im engeren Vereine stehen.
*) Indem ehemaligen Kurfürstenthume Hessen Bis zum 1. Juli 1868
nn Ausschunt des ** Schmallalden 8 Silberpfennige für 1
und rer Grasschaft Schauntun) werden Ouart zu 50 pCt. Alkehol
bis zum 1. Juli 1868 erhebern. Desgl. 4rsoach Tralles.
tbHohenzollernsche Lande, soweit sie · «
früher zu Hohenzollern- Sigmarin Eimer Würt 1210½3
6 gen gehörten tembergisch
2.] Sachsen. .
3.Thuungqchcr Verein (wie z I. 2 Ohm (Preu-
4. Vraunschweig chbeiFo t. 6— — t00e z 10.
5.| Oldenburg (wie zu l. 5.). Tralles
6. Luxemburg.
Anmerk. Die in den verfehens“ zu in., 2.
bis 6. aufgeführten Vereinsstaaten 2c. auf-
kemmende Uebergangsakgabe von Brannt-
wein ist eine gemeinschaftliche und wird
getheilt. Zwischen diesen Vereinsstaaten 2c.
findet freier Verkehr mit Branntwein statt.
7.] Bayern, rechts des Rheines *“ Paee- 1|1845
Außerdem die bei Bayern vor-
stehend unter II. 7. aufgeführten
8.] Württemberg. Eimer (Würt!?.6%44
tembergisch)
beigope. Alko-
hol nach Tralles
. Bei der Ausfuhr von min-
9. Baden. Ohm (Badisch) bestens 50 Maaß en,
i wein werden auf die Badische
a. Branntwein86140 H 36 kr., von Weiagetst
b. Weingeist. 1|211 5% 31– fl. 10 k. rückvergütet.